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      Die Lipid-Apherese und das Finanzamt
 
 Die Lipid-Apherese ist nicht nur eine  Bei Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug ist es wichtig, für 
          jeden einzelnen Behandlungstag den Kilometerstand des Fahrzeugs bei 
          Beginn und am Ende der Fahrt anzugeben. Werden verschiedene Fahrzeuge 
          benutzt, ist jeweils das entsprechende Kennzeichen mit anzugeben. Für 
          jeden gefahrenen Kilometer können 30 Cent geltend gemacht werden. 
          Dies gilt, anders als für die Entfernungspauschale bei Fahrten 
          zur Arbeitsstätte, nicht nur für die einfache Entfernung, 
          sondern für die komplette gefahrene Strecke. Ähnlich wie bei 
          Fahrten zur Arbeitsstätte sollte hier die verkehrsgünstigste 
          Strecke gefahren werden. Dies muss nicht immer die kürzeste Strecke 
          sein. Ist es , z.B. wegen Bauarbeiten o.ä. notwendig, eine andere 
          Strecke zu fahren, kann auch diese komplett angesetzt werden. Dazu dient 
          die Erfassung des Kilometerstandes. Kann ein Patient nicht selbst fahren 
          oder bedarf er einer Begleitperson, können für diese Person 
          weitere 2 Cent pro Kilometer geltend gemacht werden.  Bei Fahrten mit einem öffentlichen Verkehrsmittel können wahlweise die tatsächlich entstandenen Kosten (z.B. Einzelfahrscheine für jede Behandlung) oder die Kilometerpauschale von 30 Cent angegeben werden. Die Verwendung der Kilometerpauschale empfiehlt sich dann, wenn eine Monatsfahrkarte vorhanden ist, die auch für andere Fahrten benutzt wird und deshalb nicht direkt angesetzt werden kann. Für die Streckenermittlung bieten sich Routenplaner im Internet an. Allerdings muss hier die kürzeste mögliche Strecke gewählt werden. Auch hier gelten Hin- und Rückweg und nicht nur die einfache Entfernung. Bei Fahrten mit einem Taxi können ebenfalls die tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden. Auch hier müssen Quittungen des Taxifahrers oder Sammelbelege des Taxiunternehmens beigefügt werden. In jedem Fall muss der Steuererklärung eine Bestätigung der Praxis beigefügt werden, die die einzelnen Behandlungstage mit Datum aufführt. 
 
 
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